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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Überlassung von Räumlichkeiten für Firmen- und Privatveranstaltungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf die Rechtsbeziehungen zwischen der halle02 GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Mieter“) zum Zwecke der Durchführung von Veranstaltungen jeder Art in den Räumlichkeiten des Vermieters Anwendung. Voraussetzung ist der Abschluss eines Mietvertrages, der durch Annahme eines Vertragsangebotes des Vermieters zustande kommt. Der Vermieter wird das Angebot per E-Mail übermitteln. Das Angebot kann per E-Mail, schriftlich oder in elektronischer Form unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur angenommen werden.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot näher bezeichneten Räumlichkeiten. Im Angebot nicht aufgeführte Räumlichkeiten sind von der Nutzung durch den Mieter ausgeschlossen. 

Die Veranstaltungen können sowohl vom Mieter selbst als auch von Dritten veranstaltet werden, insbesondere wenn der Mieter den Mietvertrag in eigenem Namen als Agentur für einen Dritten abgeschlossenen hat. Ist der Mieter nicht selbst Veranstalter, hat er dem Vermieter Name, Adresse des Veranstalters, ggf. Rechtsform und gesetzlichen Vertreter sowie eine Ansprechperson als Verantwortlichem für die Veranstaltung zu benennen.

Im Übrigen bedarf die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, die jederzeit versagt werden kann.

3. Veranstaltungszweck, Ablaufplan

Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt auf der Grundlage des vom Mieter angegebenen und im Angebot ausgewiesenen Nutzungszwecks. Der Mieter steht dafür ein, dass die Veranstaltung verpflichtet sich, den Vermieter über jede Absicht einer Änderung des Nutzungszwecks unverzüglich schriftlich zu informieren. Handelt es sich bei dem Mieter um eine Partei, eine parteiähnliche Organisation oder einen Verband, ist eine solche Organisation an der Veranstaltung – in welcher Form auch immer – unmittelbar oder mittelbar beteiligt oder verfolgt der Mieter mit der Veranstaltung politische, weltanschauliche oder religiöse Ziele, so ist hierauf vor Annahme des Angebots ausdrücklich hinzuweisen. Ein Verstoß hiergegen berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund. Der Vermieter ist zudem berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter oder der Veranstalter vom vereinbarten Nutzungszweck abweicht, der Vermieter der Abweichung widerspricht und der Mieter von der Änderung des Nutzungszwecks nicht schriftlich und tatsächlich Abstand nimmt. Eine Abweichung liegt bereits dann vor, wenn die Veranstaltung mit einem anderen als dem vereinbarten Nutzungszweck öffentlich angekündigt wird und der Mieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist dieser Ankündigung öffentlich und gegenüber dem Vermieter widerspricht.

Bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltung werden zwischen den Parteien ein Ablaufplan sowie sämtliche vom Vermieter zu erbringenden technischen und personellen Dienstleistungen endgültig festgelegt.  Führt dies zu einer Erhöhung gegenüber den im Angebot ausgewiesenen und kalkulierten Leistungen, ist der Vermieter berechtigt, die vereinbarten Preise unter Einschluss zusätzlicher Planungskosten neu zu kalkulieren und wird dies der Vermieter dem Mieter unter Offenlegung der neu kalkulierten Preise innerhalb von einer Woche mitteilen. Widerspricht der Mieter daraufhin nicht innerhalb einer weiteren Woche der neuen Kostenkalkulation, bleibt es bei dem erhöhten Leistungsumfang, und die dem Vermieter geschuldete Vergütung erhöht sich nach Maßgabe der dem Mieter mitgeteilten neuen Kostenkalkulation. Im Fall des rechtzeitigen Widerspruchs des Mieters verbleibt es bei den im Angebot kalkulierten Leistungen und Preisen.

4. Zahlungsbedingungen

Zwei Wochen vor der Veranstaltung sind 50 % der vereinbarten Vergütung und der Restbetrag (50 %) drei Tage nach der Veranstaltung jeweils nach vorheriger Rechnungstellung zur Zahlung fällig, an den Vermieter unbar anzuweisen und die Zahlung auf Anforderung nachzuweisen.

Kommt der Mieter mit der Zahlung einer Rate in Verzug, behält sich der Vermieter vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Mahnkosten in Höhe von EUR 40,00 für jeden Fall des Zahlungsverzugs geltend zu machen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. Zudem ist der Vermieter im Fall des Verzugs mit der Zahlung der ersten Rate berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von drei Banktagen vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüchen des Vermieters bleiben vom Rücktritt unberührt. Der Vermieter kann nach seiner Wahl einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung verlangen, wobei es dem Mieter vorbehalten bleibt, einen wesentlich niedrigeren Schaden nachzuweisen, oder den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Schaden geltend zu machen. 

Bei einer deutlich steigenden Inflationsrate behalten wir uns vor, gegebenenfalls und nach Rücksprache Preisanpassungen vorzunehmen.

5. Nutzungsdauer, Übergabe, Nutzungszeiten

Der Vertragsgegenstand steht dem Mieter in der Regel für eine Dauer von 10 Stunden (ab Aufbaubeginn bis Aufbauende) zur Verfügung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Vom Mieter oder in seinem Auftrag während der Nutzungsdauer eingebrachte Gegenstände, Aufbauten, Dekorationen u. ä. sind vom Mieter bis zum vereinbarten Nutzungsende restlos zu entfernen, und der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Entfernen von aufgeklebten Plakaten, Hinweisen, Dekorationen o.ä. Beschädigungen führen kann, deren Beseitigung dem Mieter in Rechnung gestellt wird. Nach Ablauf der Nutzungszeit können etwaige eingebrachte Gegenstände zu Lasten des Mieters kostenpflichtig entfernt werden. Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig in geräumtem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter eine dem Nutzungsentgelt entsprechende weitere Nutzungsentschädigung zu leisten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche des Vermieters wegen verspäteter Rückgabe bleibt vorbehalten.

Abfälle aus dem Auf- und Abbau sowie Informationsmaterial wie Handreichungen und Prospekte müssen vom Mieter selbst entsorgt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Entsorgung durch den Vermieter für eine dem Mieter gesondert in Rechnung zu stellende Pauschale von netto EUR 100,00 vornehmen zu lassen. 

Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages wegen Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Nutzungsdauer wird bereits jetzt widersprochen. § 545 BGB findet keine Anwendung.

Das Bekleben der Wände ist in unserem Haus nicht gestattet. Sollten dennoch z.B. mit Poster oder Infozetteln mit Klebestreifen an den Wänden befestigt werden und dadurch Schäden entstehen, so sind die Kosten für die Beseitigung dieser durch den Kunden zu tragen. Gerne können Poster o.ä. mit Magneten an unseren Türen befestigt werden. 

6. Änderung von Personenzahl 

Die vom Mieter mitgeteilte und im bestätigten Angebot genannte Personenanzahl ist immer verbindlich. Die endgültige Personenanzahl muss vom Mieter bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Im Falle einer Erhöhung der Personenanzahl um mehr als 10 % ist der Vermieter berechtigt, die angegebenen Preise unter Berücksichtigung der Leistungserhöhung neu zu kalkulieren und wird dem Mieter per E-Mail die sich hieraus ergebende Preiserhöhung bis spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung mitteilen. Der erhöhte Preis ist sodann verbindlich, es sei denn, der Mieter nimmt innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang der mitgeteilten Preiserhöhung von der Erhöhung der Personenzahl und/oder des Leistungsumfangs schriftlich oder per E-Mail Abstand. Eine Verringerung der Personenzahl führt zu keiner Reduzierung des Preises.

7. Behördliche Erlaubnisse und gesetzliche Meldepflichten

Der Mieter steht dafür ein, dass für die Veranstaltung alle behördlich und gesetzlich vorgeschriebenen Melde- und Anzeigepflichten erfüllt, gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen eingeholt und behördliche Anordnungen, Auflagen und Bedingungen beachtet werden und wird dies dem Vermieter auf Verlangen nachweisen. Kommt der Mieter dieser Nachweispflicht bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstag nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, mit den in Ziffer 4. Absatz 2. Sätze 3 - 5 genannten Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter steht insbesondere dafür ein, dass die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Vorschriften, insbesondere der VStättV, eingehalten werden. Der Mieter ist Veranstalter im Sinne der VstättV, es sei denn, er benennt einen anderen gemäß Ziffer 2 als Veranstalter.

Der Mieter verpflichtet sich, eine gegebenenfalls erforderliche Anmeldung der Aufführung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA einzuholen und die anfallenden Gebühren sowie ggf. Künstlersozialkasse oder andere Steuern oder Gebühren als Veranstalter fristgerecht zu entrichten

8. Bewirtung

Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter für Bewirtungen in ihren Räumlichkeiten einen Exklusivertrag mit einem Cateringunternehmen („Gastro-Partner“) abgeschlossen hat. Soweit das Angebot der Vermieters Bewirtungsleistungen umfasst, werden diese vom Gastro-Partner erbracht und sind Bestandteil der kalkulierten Kosten. Erbringt der Vermieter keine Bewirtungsleistungen, kann der Mieter als Veranstalter oder der vom Mieter benannte Veranstalter die Bewirtung der Veranstaltungsbesucher selbst entweder durch den Gastro-Partner oder durch Dritte durchführen lassen. In beiden Fällen ist der Veranstalter bzw. sein Vertragspartner für die Einhaltung der gaststättenrechtlichen Vorgaben verantwortlich und verpflichtet sich, ausreichend geeignetes Personal einzusetzen. Übernimmt die Bewirtung im Auftrag des Mieters ein anderer als der Gastro-Partner, fällt eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 8,00 zuzüglich Umsatzsteuer pro Person an, die von Vermieter dem Mieter in Rechnung gestellt wird.


9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die von ihm, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Gästen oder sonstige Dritten im Sinne von der §§ 278 und 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden und für die der Mieter nach dem vorstehenden Satz haftet, frei. Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen den Vermieter als Betreiber des Mietgegenstandes verhängt werden. 

Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Sach- und Personenschäden von mind. EUR 2 Mio., Vermögensschäden von mind. EUR 500.000,00 und Mietsachschäden von mind. EUR 500.000,00 abzuschließen bzw. vom Veranstalter abschließen zu lassen und auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die vertragsgemäße Beschaffenheit des Mietgegenstandes. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen sowie im Fall der ausdrücklichen Zusicherung von Eigenschaften.

11. Bild-/Tonaufnahmen

Bild-/Tonaufnahmen und Übertragungen der Veranstaltung aller Art (Radio, TV, Internet, Lautsprecher etc.) bedürfen vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Urheber- und Leistungsschutzberechtigten sowie der abgebildeten Personen auch der schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter ist für die Einholung aller erforderlichern Genehmigungen verantwortlich.

Der Vermieter hat das Recht, Bild-/Tonaufnahmen der Veranstaltung zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, sofern der Mieter nicht schriftlich widerspricht.

12. Absage/Ausfall der Veranstaltung

Der Vermieter räumt dem Mieter ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag gegen Zahlung einer Ausfallentschädigung ein. Macht der Mieter von dem Rücktrittsrecht bis spätestens 5 Monate vor der Veranstaltung Gebrauch, steht dem Vermieter ein Anspruch in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu. Bei einem Rücktritt, der zwischen 5 Monaten und 3 Monaten vor der Veranstaltung erfolgt, erhöht sich der Anspruch des Vermieters auf 50 % der vereinbarten Vergütung. Bei einer Absage zwischen 3 Monaten und 2 Monaten vor der Veranstaltung steht dem Vermieter 70 % der vereinbarten Vergütung, bei einer Absage zwischen 2 Monaten und 1 Monat vor der Veranstaltung 90 % und bei einer Absage innerhalb einer Frist von weniger als einem Monat vor der Veranstaltung 100 % der vereinbarten Vergütung zu. Das Recht des Vermieters zur Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Kann die Veranstaltung aus einem Grund, den keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, nicht durchgeführt werden oder muss die Veranstaltung abgebrochen werden, entfällt mit Eintritt des Grundes die Verpflichtung des Vermieters zur Bereitstellung des Mietgegenstandes. Das gleiche gilt für eine Absage oder einen Abbruch aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen, insbesondere im Fall einer Pandemie. Der Mieter bleibt verpflichtet, bereits vom Vermieter erbrachte Leistungen zu vergüten; im Übrigen entfällt der Vergütungsanspruch des Vermieters. Soweit Teilleistungen erbracht wurden, reduziert sich die Vergütung rechnerisch auf den Teil der erbrachten Leistungen.

13. Schriftform 

Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, wenn sie schriftlich oder per E-Mail vom Vermieter bestätigt worden sind. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, der elektronischen Form oder der Textform. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Datenschutz

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5. Analyse-Tools und Werbung

Google Analytics

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Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Auftragsverarbeitung

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Google Analytics Remarketing

Unsere Websites nutzen die Funktionen von Google Analytics Remarketing in Verbindung mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Diese Funktion ermöglicht es die mit Google Analytics Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick zu verknüpfen. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z.B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z.B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Haben Sie eine entsprechende Einwilligung erteilt, verknüpft Google zu diesem Zweck Ihren Web- und App-Browserverlauf mit Ihrem Google-Konto. Auf diese Weise können auf jedem Endgerät auf dem Sie sich mit Ihrem Google-Konto anmelden, dieselben personalisierten Werbebotschaften geschaltet werden.

Zur Unterstützung dieser Funktion erfasst Google Analytics google-authentifizierte IDs der Nutzer, die vorübergehend mit unseren Google-Analytics-Daten verknüpft werden, um Zielgruppen für die geräteübergreifende Anzeigenwerbung zu definieren und zu erstellen.

Sie können dem geräteübergreifenden Remarketing/Targeting dauerhaft widersprechen, indem Sie personalisierte Werbung in Ihrem Google-Konto deaktivieren; folgen Sie hierzu diesem Link: https://www.google.com/settings/ads/onweb/.

Die Zusammenfassung der erfassten Daten in Ihrem Google-Konto erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei Google abgeben oder widerrufen können (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Bei Datenerfassungsvorgängen, die nicht in Ihrem Google-Konto zusammengeführt werden (z.B. weil Sie kein Google-Konto haben oder der Zusammenführung widersprochen haben) beruht die Erfassung der Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich daraus, dass der Websitebetreiber ein Interesse an der anonymisierten Analyse der Websitebesucher zu Werbezwecken hat.

Weitergehende Informationen und die Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter: https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de.

Google AdWords und Google Conversion-Tracking

Diese Website verwendet Google AdWords. AdWords ist ein Online-Werbeprogramm der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States (“Google”).

Im Rahmen von Google AdWords nutzen wir das so genannte Conversion-Tracking. Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken wird ein Cookie für das Conversion-Tracking gesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die der Internet-Browser auf dem Computer des Nutzers ablegt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung der Nutzer. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten dieser Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und wir erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.

Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Die Cookies können nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie das Cookie des Google Conversion-Trackings über ihren Internet-Browser unter Nutzereinstellungen leicht deaktivieren. Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.

Die Speicherung von “Conversion-Cookies” und die Nutzung dieses Tracking-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Mehr Informationen zu Google AdWords und Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Facebook Pixel

Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”).

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Die erhobenen Daten sind für uns als Betreiber dieser Website anonym, wir können keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen. Die Daten werden aber von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinie verwenden kann. Dadurch kann Facebook das Schalten von Werbeanzeigen auf Seiten von Facebook sowie außerhalb von Facebook ermöglichen. Diese Verwendung der Daten kann von uns als Seitenbetreiber nicht beeinflusst werden.

Die Nutzung von Facebook-Pixel erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an effektiven Werbemaßnahmen unter Einschluss der sozialen Medien.

In den Datenschutzhinweisen von Facebook finden Sie weitere Hinweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre: https://de-de.facebook.com/about/privacy/.

Sie können außerdem die Remarketing-Funktion “Custom Audiences” im Bereich Einstellungen für Werbeanzeigen unter https://www.facebook.com/ads/preferences/?entry_product=ad_settings_screen deaktivieren. Dazu müssen Sie bei Facebook angemeldet sein.

Wenn Sie kein Facebook Konto besitzen, können Sie nutzungsbasierte Werbung von Facebook auf der Website der European Interactive Digital Advertising Alliance deaktivieren: http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/.

6. Plugins und Tools

Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.